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AGB der Firma Schwedter Finanzierungsbüro
§ 1 Allgemeines
Das Schwedter Finanzierungsbüro übermittelt Daten zwischen kreditsuchenden Personen und gewerblichen Kreditanbietern. Das Schwedter Finanzierungsbüro stellt die softwaretechnischen Voraussetzungen zur Verfügung, um kreditsuchende Personen und Kreditanbieter zusammenzubringen. Die Antragsstellung ist für den Kreditsuchenden kostenlos.Persönliche Daten werden nur an Anbieter weitergeleitet, die nachweislich für die Herauslage eines Darlehens in Frage kommen. Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet. Dieser hängt in erster Linie von den finanziellen und persönlichen Verhältnissen des jeweiligen vermittlungswilligen Kreditsuchenden ab.Wir haften demzufolge nicht, falls kein Kreditvertrag zur Auszahlung kommt.
§ 2 Haftungsausschluss
Die Haftung von dem Schwedter Finanzierungsbüro für irgendwelche Schäden, Folgeschäden, Verluste oder Benachteiligungen, die dem Nutzer aufgrund der Verwaltung oder Weiterleitung seiner Daten oder dem Erhalten fremder Daten entstehen, ist ausgeschlossen.Der Kunde versichert, dass die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und ihn persönlich und seine aktuelle finanzielle Situation beschreiben. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich. Wir sind daher nicht haftbar zu machen für Schäden, Folgeschäden, Verluste oder Benachteiligungen, die dem Nutzer durch die Falschangaben eines anderen Nutzers entstehen.
§ 3 Vermittlungsvergütung
Ein Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung entsteht nur bei erfolgreicher Vermittlung.Diese Vermittlungsvergütung wird im Einzelfall festgelegt und richtet sich nach Art des Darlehens. Die Vermittlungsvergütung ist im Vertrag ausgewiesen und wird in einem sogenannten Kreditvermittlungsvertrag gesondert vereinbart.
§ 4 Aufgaben und Mitarbeit des Antragstellers
Der Kreditantragsteller stellt nur ernst gemeinte Kreditanfragen.
Der Antragsteller folgt bei Kreditgenehmigung den Anweisungen des Kreditgebers und verpflichtet sich bankübliche Auflagen (z.B. Unterschriften, Beibringen von Einkommensnachweisen oder Identitätsnachweisen) zu erfüllen.
Sollte der Antragsteller nach Kreditgenehmigung und Einwilligung seinerseits, und vor Auszahlung des Darlehens die Mitarbeit an der Vertragsabwicklung beenden, werden ihm die tatsächlich angefallenen Kosten (Auslagen), maximal aber 45 Euro, in Rechnung gestellt.
§ 5 Datenverarbeitungsklausel
Der jeweilige Vermittlungswillige willigt ein, dass das Schwedter Finanzierungsbüro die von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung geschieht unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetze und erfolgt, um die Vermittlung zu ermöglichen.Das Schwedter Finanzierungsbüro übermittelt in ihrem Ermessen diese Daten an gewerbliche Kreditanbieter.Das Schwedter Finanzierungsbüro stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten des Kreditkunden auf Verlangen gelöscht werden, sofern die weitere Speicherung nicht mehr notwendig ist. Der Vermittlungswillige wird über die gespeicherten Daten und deren Weitergabe auf Anfrage Auskunft erteilt.
§ 6 Datenschutz
Zur Auftragsabwicklung speichern wir die personenbezogenen Daten und geben sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter.
§ 7Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von dem Schwedter Finanzierungsbüro jederzeit geändert werden. Jeder Kunde verpflichtet sich daher, sich ständig über Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. Jeder Kunde bestätigt mit Absenden des Kreditanfrageformulars, diese Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und sie anzuerkennen.
§ 8 Gerichtstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwedt/O.
§ 9 Schlußbestimmungen / Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit
des Vertrages im übrigen dadurch nicht berührt. Die Beteiligten haben
die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftliche gleichwertige wirksame Bestimmung
zu ersetzen.
