Bank:
Gewerbebetrieb der Geschäfte gemäß §1 des KWG (Kreditwesengesetz) Bankgeschäfte betreibt.

Bankgeschäfte sind z.B. die Entgegennahme von Einlagen oder die Ausgabe von Darlehen.


 

 

 

Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der den Darlehensgeber verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag oder eine Sache dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den Betrag oder die Sache nach einer bestimmten Zeit zurückzuzahlen oder zurückzugeben.





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