Bank:
Gewerbebetrieb der Geschäfte gemäß §1 des KWG (Kreditwesengesetz) Bankgeschäfte betreibt.

Bankgeschäfte sind z.B. die Entgegennahme von Einlagen oder die Ausgabe von Darlehen.


 

 

 

Bankgeheimnis
Die Verschwiegenheitspflicht der Banken gegenüber Dritten über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden bezeichnet man als Bankgeheimnis. Nur in speziellen, gesetzlich geregelten Fällen müssen die Kreditinstitute von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht abweichen und bestimmten staatlichen Institutionen Informationen zur Verfügung stellen, die von diesen verlangt werden.





Fachbegriffe : Zinsen
Wenn ein Schuldner zur Beschaffung von Finanzmitteln z.B. einen Kredit aufnimmt, zahlt er den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zurück. Die Höhe von Zinsen richtet sich beispielsweise auch nach Verwaltungs-/Betriebskosten, Bearbeitungsgebühren, Geldbeschaffungskosten o.ä.



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