Sanierung :

Verfahren zur Wiederherstellung der finanziellen Zahlungsfähigkeit von zahlungsunfähigen Unternehmen.


 

 

 

Auszug aus einer Pressemeldung vom 27.05.2004 Quelle www.schufa.de/pressetexte.html

Ausfallrisiko im Internethandel viermal größer als im klassischen Versandhandel

Mit neuem SCHUFA-Produkt Zahlungsausfälle im Versandhandel und eCommerce erheblich reduzieren

Privatinsolvenzen und Firmenpleiten auf Rekordniveau bei gleichzeitiger Konsumflaute - für Versandhäuser und Internethandel (eCommerce) in Deutschland schlechte Vorzeichen, um wirtschaftlichen Erfolg zu garantieren. Gerade deshalb rückt für viele Unternehmen die genaue Einstufung ihrer Kundenbonität immer stärker in den Vordergrund.

Dabei geht es einerseits für Universalversender wie Quelle oder OTTO um die Verfeinerung der Risikomanagementsysteme. Andererseits wird für viele mittelständische Spezialversender mit nur einem Produkt oder Produktbereich dieses Thema überhaupt erst interessant. \"In dieser Kategorie gibt es noch erheblichen Nachholbedarf\", erklärt Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA HOLDING AG.

Deshalb hat das Wiesbadener Unternehmen ein neues Produkt entwickelt, das gestern erstmals auf dem SCHUFA-Kundentag \"Risikomanagement im Versandhandel und e-Commerce\" den 112 Teilnehmern vorgestellt wurde. Mit dem Credit-Bureau-Interface-Modul (\"CBI\"), einer internetbasierten Schnittstelle zwischen Vertragspartner und SCHUFA, können Unternehmen verschiedene SCHUFA-Dienstleistungen zur Bonitätsbeurteilung wie Kreditauskünfte oder Kundenscores einholen. CBI wurde eigens für die Bedürfnisse von Versand- und Internethändlern konzipiert, um eine kostengünstige, einfache und schnelle Kreditentscheidung zu ermöglichen.


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Fachbegriffe : Quelle: http://www.net-lexikon.de/UEberschuldung.html
Jemand ist überschuldet, wenn seine Aktiva kleiner sind als seine Passiva (siehe Bilanz) und bei einer Prognose aufgrund der bisherigen Entwicklung des Vermögens nicht erwartet werden kann, dass die Unterbilanz in absehbarer Zukunft überwunden werden kann. Dies ist also nicht schon dann der Fall, wenn ihm weniger Werte gehören als er selbst anderen Werte schuldet, er also nach Übertragung aller eigenen Werte auf die Gläubiger immer noch Schulden hätte, die nicht bezahlt werden können, sondern erst, wenn nach menschlichem Ermessen feststeht, dass sich daran auch nichts ändern wird.
Wer bei Überschuldung seine Vermögensverhältnisse verschleiert oder Vermögenswerte beiseite schafft, macht sich möglicherweise des strafbaren Bankrotts schuldig (§ 283 StGB).



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