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Kreditwürdigkeitsprüfung:
Auszug aus:
Quelle:http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1142
Voraussetzung für die Kreditzusage ist die Prüfung der persönlichen und materiellen Kreditwürdigkeit des Antragstellers durch die Bank. Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit kommt es darauf an, dass der Unternehmer fachlich und persönlich in jeder Hinsicht überzeugt. Bei der materiellen Kreditwürdigkeit werden beispielsweise die Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes bzw. der Investitionsidee und die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens geprüft. Darüber hinaus wird die Bank Kenntnisse über die Branche bzw. das Unternehmensumfeld hinzuziehen. Erst wenn diese Prüfung positiv ausgefallen ist, kommt es noch darauf an, die notwendigen Sicherheiten für den Kredit zu stellen.
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URTEIL zum Markenname Quelle : www.jurpc.de/rechtspr/20040194.htm
OLG Hamburg v. 06.11.2003 - 5 U 64/03
1. Voraussetzung des Verbotstatbestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG ist, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird.
2. Die Frage, ob Domain-Namen in der Regel eine herkunftshinweisende bzw. unternehmenskennzeichnende Funktion haben und deshalb in ihrer Verwendung ein Namensgebrauch liegt, ist nach Art und Inhalt des konkreten Domain-Namens und der dazu bestehenden Verkehrsauffassung zu beurteilen.
3. Die Nutzung der Domain \"schufafreier***.de\" ist im Ergebnis hingegen produktbeschreibend und dient der Bezeichnung einer bestimmten Art von Krediten im Sinne einer \"Negativabgrenzung\" zu den Darlehensgeschäften, bei denen - wie dies die Regel ist - die Dienstleistungen der SCHUFA in Anspruch genommen werden. Entsprechend versteht der Verkehr die Wendung \"schufafrei\" oder \"ohne schufa\" als Kreditgewährung ohne die \"üblichen Hindernisse\", die sich für Kreditinteressenten mit zweifelhafter Bonität bei seriösen Kreditinstituten auftun.
Zum Thema
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Fachbegriffe: Quelle: http://www.net-lexikon.de/Insolvenz.html
Insolvenz beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person (Verbraucherinsolvenz), die dann vorliegt, wenn sie, nicht nur vorübergehend, nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen. Bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn eine Überschuldung gegeben ist.
In Deutschland trat am 1. Januar 1999 die Insolvenzordnung (InsO) in Kraft, in welcher die Insolvenzverfahren geregelt sind. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger durch Verteilung der Insolvenzmasse zu befriedigen und den Schuldner von seinen Verbindlichkeiten zu befreien.
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