Bank:
Gewerbebetrieb der Geschäfte gemäß §1 des KWG (Kreditwesengesetz) Bankgeschäfte betreibt.

Bankgeschäfte sind z.B. die Entgegennahme von Einlagen oder die Ausgabe von Darlehen.


 

 

 

Fachbegriffe : Quelle: http://www.net-lexikon.de/UEberschuldung.html
Jemand ist überschuldet, wenn seine Aktiva kleiner sind als seine Passiva (siehe Bilanz) und bei einer Prognose aufgrund der bisherigen Entwicklung des Vermögens nicht erwartet werden kann, dass die Unterbilanz in absehbarer Zukunft überwunden werden kann. Dies ist also nicht schon dann der Fall, wenn ihm weniger Werte gehören als er selbst anderen Werte schuldet, er also nach Übertragung aller eigenen Werte auf die Gläubiger immer noch Schulden hätte, die nicht bezahlt werden können, sondern erst, wenn nach menschlichem Ermessen feststeht, dass sich daran auch nichts ändern wird.
Wer bei Überschuldung seine Vermögensverhältnisse verschleiert oder Vermögenswerte beiseite schafft, macht sich möglicherweise des strafbaren Bankrotts schuldig (§ 283 StGB).


Zum Thema :Kredite schufafrei << hier




\"Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so
stimmen auch die Worte nicht, und stimmen
die Worte nicht, so kommen auch die Werke
nicht zustande.\"

Konfuzius



Weitere von uns geprüfte Seiten zum Thema: Kredite schufafrei