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Realkredit:
Quelle : http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1148
Kurzbeschreibung
Es sich um meist hohe, oft objektgebunden Kredite, die über sehr lange Laufzeiten (über 5 Jahre bis zu 30 Jahre) abgeschlossen werden, und mit Grundschulden besichert werden – beispielsweise für die Finanzierung von Bauvorhaben im Rahmen der gewerblichen Immobilienfinanzierung.
Arten
Nach den Tilgungsmodalitäten sind typische Kreditarten:
Annuitätendarlehen: die Zahlung von Zins und Tilgung erfolgt während der Laufzeit in gleichbleibenden Beträgen (Annuitäten) – dabei sinkt der Zinsanteil und steigt der Tilgungsanteil der Annuität mit der Laufzeit.
Abzahlungsdarlehen: die Tilgungsbeiträge bleiben hier über die Laufzeit konstant, die Zinszahlungen werden durch die Verrechnung der erfolgten Tilgung geringer. Insgesamt ergeben sich also mit der Laufzeit abnehmende Zahlungen.
Festdarlehen: während der Laufzeit erfolgt nur die Zinszahlung (in konstanten Beträgen), die Tilgung wird am Ende der Laufzeit in einer Summe geleistet.
Vor- und Nachteile bzw. Risiken
Vorteile:
die Besicherung über eine Grundschuld ermöglicht hohe und langfristige Finanzierungen und erhöht damit die Planungssicherheit für das Unternehmen
die Verzinsung kann über mehrere Jahre fest erfolgen und sichert dem Unternehmen für diesen Zeitraum eine stabile Finanzierung und hohe Planungssicherheit
eine Kündigung von Krediten mit fester Laufzeit ist nach Nr. 19 Absatz 3 AGB der Banken fristlos nur aus wichtigen Gründen möglich
die Kreditbedingungen sind langfristig festgeschrieben
Nachteile:
bei der Bewertung von gewerblich genutzten Immobilien werden meist hohe Abstriche bei der Ermittlung der Beleihungsgrenze gemacht
Ungewissheit über Gesamtkosten der Investition, wenn Zinsen nur über einen kurzen Zeitraum festgelegt werden oder variabel sind
frühzeitige Tilgung ist mit Kosten (Vorfälligkeitsentschädigung) verbunden
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Fachbegriffe :
Schuldnerverzeichnis
Die Amtsgerichte (Vollstreckungsgerichte) führen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich das Schuldnerverzeichnis. Betroffene sind Personen, die eine „Eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 Zivilprozeßordnung - ZPO -“ oder nach § 284 Abgabenordnung (früher Offenbarungseid) über ihr Vermögen abgegeben haben, oder gegen die zur Abgabe dieser Versicherung die Haft angeordnet worden ist. Dieses Register ist öffentlich, jeder erhält auf Antrag Auskunft daraus, wenn er darlegt, dass die personenbezogenen Informationen für einen der in der Zivilprozessordnung festgelegten Zwecke (z. B: Zwangsvollstreckung) verwendet werden sollen. Den Betroffenen steht nach der Zivilprozessordnung ein Löschungsanspruch zu, wenn er - vereinfacht ausgedrückt - keine Schulden mehr hat oder drei Jahre seit Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verstrichen sind.
Quelle: http://www.bfd.bund.de
Zum Thema
:Kredite schufafrei <<
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Fachbegriffe: Schuldverschreibung
Urkunde, in der sich der Aussteller den Inhabern gegenüber zur Rückzahlung der geliehenen Geldsumme und einer laufenden Verzinsung oder einer sonstigen Leistung verpflichtet.
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