Realkredit:
Quelle : http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1148
Kurzbeschreibung
Es sich um meist hohe, oft objektgebunden Kredite, die über sehr lange Lauf­zeiten (über 5 Jahre bis zu 30 Jahre) abge­schlossen wer­den, und mit Grund­schulden be­sichert werden – bei­spiels­wei­se für die Finan­zierung von Bau­vor­haben im Rah­men der ge­werb­lichen Immo­bilien­finanzierung.

Arten
Nach den Tilgungsmodalitäten sind typische Kreditarten:

Annuitätendarlehen: die Zahlung von Zins und Tilgung erfolgt während der Laufzeit in gleich­bleibenden Beträ­gen (Annuitäten) – dabei sinkt der Zins­anteil und steigt der Tilgungs­anteil der Annuität mit der Lauf­zeit.
Abzahlungsdarlehen: die Tilgungsbeiträge bleiben hier über die Laufzeit konstant, die Zinszahlungen werden durch die Verrechnung der erfolgten Tilgung geringer. Insgesamt ergeben sich also mit der Laufzeit abnehmende Zahlungen.
Festdarlehen: während der Laufzeit erfolgt nur die Zinszahlung (in konstanten Beträgen), die Tilgung wird am Ende der Laufzeit in einer Summe geleistet.

Vor- und Nachteile bzw. Risiken
Vorteile:

die Besicherung über eine Grundschuld ermöglicht hohe und lang­fristige Finan­zie­rungen und er­höht damit die Planungssicherheit für das Unter­nehmen
die Verzinsung kann über mehrere Jahre fest erfolgen und si­chert dem Unter­neh­men für die­sen Zeit­raum eine sta­bile Finanzierung und hohe Planungs­si­cher­heit
eine Kündigung von Krediten mit fester Laufzeit ist nach Nr. 19 Absatz 3 AGB der Banken fristlos nur aus wichtigen Grü­nden mög­lich
die Kreditbedingungen sind langfristig festgeschrieben

Nachteile:

bei der Bewertung von gewerblich genutzten Immobilien werden meist hohe Abstriche bei der Er­mitt­lung der Be­lei­hungs­grenze gemacht
Ungewissheit über Gesamtkosten der Investition, wenn Zinsen nur über einen kurzen Zeit­raum fest­gelegt werden oder variabel sind
frühzeitige Tilgung ist mit Kosten (Vorfälligkeits­ent­schä­digung) verbunden


 

 

 

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle






Nr. 84/2004


Bundesgerichtshof entscheidet über die Haftung von Banken beim Absatz von Anteilen an Investmentfonds, die nur in

selbständige Optionsscheine investieren


Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Ansprüche von Kapitalanlegern entschieden, die Anteile an einer luxemburgischen Wertpapier-Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital erworben haben, die ausschließlich in selbständige Optionsscheine investiert.


Die Klägerin und ihr Ehemann, die beide nicht börsentermingeschäftsfähig sind, erwarben die Anteile im Jahr 2000 über die beklagte Bank als Kommissionärin. Nach einem erheblichen Wertverfall der Anteile verlangt die Klägerin aus eigenem und abgetretenem Recht ihres Ehemannes von der Bank die Erstattung der Erwerbskosten Zug um Zug gegen Übertragung der Anteile. Sie macht eine schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung durch die Bank und die Unverbindlichkeit der Verträge über den Erwerb der Anteile aufgrund ihrer Börsentermingeschäftsunfähigkeit geltend. Das Landgericht hat zwar ein Aufklärungsverschulden der Bank verneint, die Verträge über den Erwerb der Anteile aber als unverbindliche Börsentermingeschäfte angesehen und deshalb einen Anspruch auf Erstattung der Erwerbskosten bejaht. Das Oberlandesgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen, weil die Verträge keine Börsentermingeschäfte seien.


Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts im Ergebnis bestätigt und die Revision der Klägerin zurückgewiesen.


Ein Aufklärungsverschulden kann der Bank nicht vorgeworfen werden, weil der Ehemann, der die Anteile für sich und die Klägerin erworben hat, nicht aufklärungsbedürftig war. Er kannte das hohe, mit dem Erwerb der Anteile verbundene Verlustrisiko und hatte ausdrücklich auf die Übersendung von schriftlichem Aufklärungsmaterial verzichtet.


Die Verträge über den Erwerb der Anteile sind auch keine unverbindlichen Börsentermingeschäfte. Unter diesen Begriff fallen standardisierte Verträge, die von beiden Seiten erst zu einem späteren Zeitpunkt, dem Ende der Laufzeit, zu erfüllen sind und einen Bezug zu einem Terminmarkt haben. Sie dienen der Spekulation auf eine günstige, aber ungewisse Entwicklung des Marktpreises in der Zukunft, die die Auflösung des Terminengagements durch ein gewinnbringendes Glattstellungsgeschäft ermöglichen soll, und begründen die Gefahr, bei einem Fehlschlag der Spekulation planwidrig zusätzliche Mittel einsetzen zu müssen.


Dies trifft auf den Erwerb der Fondsanteile nicht zu. Der Erwerb erfolgt durch einen Vertrag, der von beiden Seiten sofort zu erfüllen ist. Die Gefahr, später planwidrig zusätzliche Mittel einsetzen zu müssen, besteht nicht. Daß der Fonds seinerseits nur in selbständige Optionsscheine, d.h. in Börsentermingeschäfte, investiert und deshalb möglicherweise einem erhöhten Insolvenzrisiko ausgesetzt ist, ändert an dem Charakter der Verträge über den Erwerb der Anteile nichts. Das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene 4. Finanzmarktförderungsgesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010, 2316) hat die Unverbindlichkeit von Verträgen infolge Börsentermingeschäftsunfähigkeit ohnehin abgeschafft.


Urteil vom 13. Juli 2004 - XI ZR 132/03

Karlsruhe, den 13. Juli 2004

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe





Was ist ein schufafreier Auslandskredit?

1. ausgezahlt durch eine Schweizer Bank

2. bestehende Kredite kein Problem(Zusatzkredit)

3. bankübliche Zinsen und bequeme Raten

4. keine Hausbesuche

5. diskret per Post

6. keine Schufaauskunft

7. kein Schufaeintrag


Ein Kredit über eine festgelegte Summe, zur Zeit 3.500,00 € mit gleichbleibender Ratenhöhe über eine Laufzeit von 40 Monaten mit unverändertem Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Für diesen Kredit wird keine Schufa-Auskunft eingeholt und der Kredit wird auch ohne Schufaeintrag ausgezahlt.


Kredite ohne Schufa-Auskunft kommen aus der Schweiz, daher kommt der Begriff Schweizer Kredit. Bei dieser Kreditvariante wird zur Prüfung der Bonität des Antragstellers keine Schufa-Auskunft eingeholt und nach Auszahlung erfolgt auch kein Schufa-Eintrag. Daher keine Auswirkung auf evtl. bestehende Kredite / Kreditlinie



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