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Arbeitnehmersparzulage (ASZ): Nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer für die Anlage so genannter vermögenswirksamer Leistungen (vL) eine Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn sie die festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten und das Geld einen fest definierten Zeitraum einzahlen oder einem bestimmten Sparziel zuarbeiten. Steuerliche Vergünstigungen sind möglich.
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Fachbegriffe: Quelle: http://www.net-lexikon.de/Insolvenz.html
Insolvenz beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person (Verbraucherinsolvenz), die dann vorliegt, wenn sie, nicht nur vorübergehend, nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen. Bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn eine Überschuldung gegeben ist.
In Deutschland trat am 1. Januar 1999 die Insolvenzordnung (InsO) in Kraft, in welcher die Insolvenzverfahren geregelt sind. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger durch Verteilung der Insolvenzmasse zu befriedigen und den Schuldner von seinen Verbindlichkeiten zu befreien.
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Fachbegriffe : Quelle: http://www.net-lexikon.de/Gewinn.html
Der Begriff des Gewinns bezeichnet in seiner allgemeinsten Verwendung den Erfolg autonomer einzelwirtschaftlicher Tätigkeit. Das Streben nach Gewinn (erwerbswirtschaftliches Prinzip) ist ein konstituierendes Merkmal des Betriebes in der Marktwirtschaft. Das Gewinnstreben motiviert den Unternehmer dazu, die Bedürfnisse potentieller Kunden zu erkennen und zu befriedigen sowie sich im Wettbewerb den veränderlichen Marktverhältnissen anzupassen. Nicht freiheitliche Wirtschaftsordnungen
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