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Bank:
Gewerbebetrieb der Geschäfte gemäß §1 des KWG (Kreditwesengesetz) Bankgeschäfte
betreibt.
Bankgeschäfte sind z.B. die Entgegennahme von Einlagen oder
die Ausgabe von Darlehen.
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Gerichturteile Thema Schufa - Girokonto:
Bei Guthabenkonten darf keine Schufa-Auskunft eingeholt werden Bei Guthabenkonten darf keine Schufa-Auskunft eingeholt werden Bei den Schuldnerberatungsstellen der Städte und Landratsämter sowie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nehmen die Beschwerden überschuldeter Bürger zu, denen die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis verweigert wird. Obwohl es bei einem Konto, das nicht überzogen werden kann nicht erforderlich ist, verlangen Banken immer wieder die Unterzeichnung der sogenannten SCHUFA-Klausel. Die Einrichtung einer Kontoverbindung wird dann nach Überprüfung der SCHUFA-Daten abgelehnt.Bei einem Konto auf Guthabenbasis besteht auch kein Kreditrisiko für die Bank. Die Einholung einer SCHUFA-Auskunft für solche Konten verstößt gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Auch der Zentrale Kreditausschuss (der Zusammenschluss der Verbände der deutschen Kreditwirtschaft) hat gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder vor kurzem nochmals bestätigt, dass bei Konten auf Guthabenbasis seitens der Banken nicht vorgesehen sei, die SCHUFA-Klausel unterschreiben zu lassen. Verbraucher, die lediglich ein Guthabenkonto wollen und deren Bank die Einwilligung zur SCHUFA verlangt, sollen sich ihre datenschutzrechtliche Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde richten oder sich an die Verbraucherzentrale wenden.
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Auszug aus einer Pressemeldung vom 27.05.2004 Quelle www.schufa.de/pressetexte.html
Ausfallrisiko im Internethandel viermal größer als im klassischen Versandhandel
Mit neuem SCHUFA-Produkt Zahlungsausfälle im Versandhandel und eCommerce
erheblich reduzieren
Privatinsolvenzen und Firmenpleiten auf Rekordniveau
bei gleichzeitiger Konsumflaute - für Versandhäuser und Internethandel (eCommerce)
in Deutschland schlechte Vorzeichen, um wirtschaftlichen Erfolg zu garantieren.
Gerade deshalb rückt für viele Unternehmen die genaue Einstufung ihrer Kundenbonität
immer stärker in den Vordergrund.
Dabei geht es einerseits für Universalversender
wie Quelle oder OTTO um die Verfeinerung der Risikomanagementsysteme. Andererseits
wird für viele mittelständische Spezialversender mit nur einem Produkt oder Produktbereich
dieses Thema überhaupt erst interessant. \"In dieser Kategorie gibt es noch erheblichen
Nachholbedarf\", erklärt Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA HOLDING
AG.
Deshalb hat das Wiesbadener Unternehmen ein neues Produkt entwickelt,
das gestern erstmals auf dem SCHUFA-Kundentag \"Risikomanagement im Versandhandel
und e-Commerce\" den 112 Teilnehmern vorgestellt wurde. Mit dem Credit-Bureau-Interface-Modul
(\"CBI\"), einer internetbasierten Schnittstelle zwischen Vertragspartner und
SCHUFA, können Unternehmen verschiedene SCHUFA-Dienstleistungen zur Bonitätsbeurteilung
wie Kreditauskünfte oder Kundenscores einholen. CBI wurde eigens für die Bedürfnisse
von Versand- und Internethändlern konzipiert, um eine kostengünstige, einfache
und schnelle Kreditentscheidung zu ermöglichen.
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