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Realkredit:
Quelle : http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1148
Kurzbeschreibung
Es sich um meist hohe, oft objektgebunden Kredite, die über sehr lange Laufzeiten (über 5 Jahre bis zu 30 Jahre) abgeschlossen werden, und mit Grundschulden besichert werden – beispielsweise für die Finanzierung von Bauvorhaben im Rahmen der gewerblichen Immobilienfinanzierung.
Arten
Nach den Tilgungsmodalitäten sind typische Kreditarten:
Annuitätendarlehen: die Zahlung von Zins und Tilgung erfolgt während der Laufzeit in gleichbleibenden Beträgen (Annuitäten) – dabei sinkt der Zinsanteil und steigt der Tilgungsanteil der Annuität mit der Laufzeit.
Abzahlungsdarlehen: die Tilgungsbeiträge bleiben hier über die Laufzeit konstant, die Zinszahlungen werden durch die Verrechnung der erfolgten Tilgung geringer. Insgesamt ergeben sich also mit der Laufzeit abnehmende Zahlungen.
Festdarlehen: während der Laufzeit erfolgt nur die Zinszahlung (in konstanten Beträgen), die Tilgung wird am Ende der Laufzeit in einer Summe geleistet.
Vor- und Nachteile bzw. Risiken
Vorteile:
die Besicherung über eine Grundschuld ermöglicht hohe und langfristige Finanzierungen und erhöht damit die Planungssicherheit für das Unternehmen
die Verzinsung kann über mehrere Jahre fest erfolgen und sichert dem Unternehmen für diesen Zeitraum eine stabile Finanzierung und hohe Planungssicherheit
eine Kündigung von Krediten mit fester Laufzeit ist nach Nr. 19 Absatz 3 AGB der Banken fristlos nur aus wichtigen Gründen möglich
die Kreditbedingungen sind langfristig festgeschrieben
Nachteile:
bei der Bewertung von gewerblich genutzten Immobilien werden meist hohe Abstriche bei der Ermittlung der Beleihungsgrenze gemacht
Ungewissheit über Gesamtkosten der Investition, wenn Zinsen nur über einen kurzen Zeitraum festgelegt werden oder variabel sind
frühzeitige Tilgung ist mit Kosten (Vorfälligkeitsentschädigung) verbunden
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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 18/2004
Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln
in Prämiensparverträgen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit einer Formularklausel in einem Prämiensparvertrag zu entscheiden, die der beklagten Sparkasse ein uneingeschränktes Leistungsbestimmungsrecht für die Höhe des Zinssatzes einräumt.
Der klagende Verbraucherverband verlangt die Unterlassung der Verwendung folgender Klausel in sogenannten Combispar-Verträgen mit Verbrauchern: \"Die Sparkasse zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekanntgegebenen Zins für das Combispar-Guthaben.\" Die unbefristeteten Combispar-Verträge sehen die gleichbleibende monatliche Einzahlung eines bei Vertragsschluß vereinbarten Sparbeitrags bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist und der Verfügung über höchstens 3.500 DM monatlich vor. Neben den Zinsen wird eine Prämie versprochen, die erstmalig nach drei Jahren in Höhe von 5 % der Jahressparleistung gewährt wird und stufenweise ansteigt bis zu 20 % der Jahressparleistung nach 10 Jahren. Die Klage war in den Vorinstanzen erfolglos.
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Beklagte antragsgemäß verurteilt.
Die beanstandete Klausel ist nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam. Danach muß eine Leistungsänderungsklausel unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar sein. Das setzt eine Fassung der Klausel voraus, die nicht zur Rechtfertigung unzumutbarer Änderungen dienen kann, und erfordert jedenfalls bei langfristig angelegten Verträgen auch, daß für den anderen Vertragsteil zumindest ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der möglichen Leistungsänderungen besteht. Diesen Anforderungen wird die angegriffene Klausel nicht gerecht. Das auch bei Sparverträgen anerkennenswerte Interesse der Kreditinstitute, ihre Zinssätze den veränderlichen Gegebenheiten des Kapitalmarktes nicht nur bei Neuabschlüssen, sondern auch bei bestehenden Verträgen anzupassen, macht bei den langfristig angelegten Combispar-Verträgen eine völlig unbegrenzte Zinsänderungsbefugnis des Kreditinstituts für den Sparer nicht zumutbar. Einem Kreditinstitut ist bei langfristig angelegten Sondersparformen wie dem Combi-Sparen zuzumuten, unter den Bezugsgrößen des Kapitalmarktes diejenigen oder eine Kombination derjenigen auszuwählen, die den Gegebenheiten seines Geschäfts mit den Combispar-Einlagen möglichst nahe kommen, und sie zum Maßstab für künftige Zinsänderungen zu machen.
Urteil vom 17. Februar 2004 – XI ZR 140/03
Karlsruhe, den 17. Februar 2004
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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Quelle :
www.bausparkassen.de/htdocs/presseinfos/pressemeldungen/display_article.php3?id=394&year=2004
Bausparkassen bleiben Nr. 1 in der Wohnungsfinanzierung - Trotz Rückgang des Neubaus Steigerung der Auszahlungen (08.06.04)
(Download pdf-Datei)
Die deutschen Bausparkassen haben ihre Spitzenposition bei der Finanzierung des Wohnungsbaus auch 2003 behaupten können. Mit einem Marktanteil von 29,0 Prozent liegen sie weiterhin an erster Stelle knapp vor den Sparkassen mit einem Anteil von 28,1 Prozent. Auf diese beiden Institutsgruppen allein entfallen also fast 60 Prozent der gesamten Wohnungsbaufinanzierung. Diese Zahlen nannte heute der Verband der Privaten Bausparkassen.
Trotz des Rückgangs des Wohnungsneubaus auf nur noch 268.000 Wohnungen nach 289.000 im Jahre 2002 – das ist ein Minus von 7,4 Prozent – haben die Bausparkassen ihre Auszahlungen um 5,8 Prozent von 34,6 Mrd. € auf 36,6 Mrd. € gesteigert. Allein die privaten Bausparkassen haben nach Angaben des Verbandes 2003 rund 26,8 Mrd. € (+8,1 Prozent) ausgezahlt. Damit entfällt auf diese Institute innerhalb der Bausparbranche ein Marktanteil von 73,2 Prozent.
Andreas J. Zehnder, Hauptgeschäftsführer des Verbandes: „Die Bausparkassen sind – neben den Bestandsmaßnahmen – spezialisiert auf die Finanzierung von Ein- und Zweifamilienhäusern. Dieser Bereich des Neubaus ist aber in den vergangenen Jahr deutlich weniger stark eingebrochen als der Mehrfamilienhausbau. Von 1995 bis 2003 sind die Fertigstellungszahlen im Eigenheimbereich „nur“ um 19,6 Prozent zurückgegangen; bei den Mehrfamilienhäusern waren es dagegen im gleichen Zeitraum 77,5 Prozent. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen bleibt der Eigenheimbau mit einem Anteil von 70,0 Prozent die entscheidende Stütze des Neubaus.“
Seit 1999, dem Jahr mit den höchsten Finanzierungsleistungen aller Institutsgruppen, hätten die Bausparkassen ihre Auszahlungen auf hohem Niveau bei durchschnittlich rund 37 Mrd. € pro Jahr halten können. Gleichzeitig hätten die anderen Institutsgruppen ihre Finanzierungsleistungen um fast 40 Mrd. € von 130 Mrd. € im Jahr 1999 auf 90 Mrd. € im Jahr 2003 (-30,9 Prozent) zurückgefahren. Besonders stark sei der Rückgang bei den Hypothekenbanken und Genossenschaftsbanken gewesen, die ihre Auszahlungen in diesem Zeitraum mehr als halbiert hätten.
Nach Angaben des Verbandes sind im Jahre 2003 von allen Kreditinstituten und Lebensversicherungen zusammen 126,2 Mrd. € für die Wohnungsfinanzierung ausgezahlt worden (+7,4 Prozent). Auf die Sparkassen entfalle ein Auszahlungsvolumen von 35,5 Mrd. €. Mit weitem Abstand folgten dann die Hypothekenbanken mit Finanzierungsleistungen in Höhe von 14,8 Mrd. € und einem Marktanteil von 11,7 Prozent (2002: 12,9 Prozent). Damit lägen sie nur noch knapp vor den Kreditbanken, die im Jahre 2003 13,3 Mrd. € ausgezahlt hätten, was einem Marktanteil von 10,5 Prozent (2002: 11,7 Prozent) entsprochen habe. Die öffentlichen Banken hätten 10,1 Mrd. € (Marktanteil 8,0 Prozent nach 7,0 Prozent im Jahr 2002) und die Genossenschaftsbanken 9,6 Mrd. € (Marktanteil 7,6 Prozent nach 8,3 Prozent) ausgezahlt. Am Ende der Skala rangierten die Lebensversicherungen mit Auszahlungen von 6,3 Mrd. € und einem Marktanteil von 5,0 Prozent (2002: 5,1 Prozent).
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