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Nutzung öffentlicher Förderprogramme bei Existenzgründungen:
Auzuüge aus Quelle: http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1309
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch öffentliche Fördermittel (wie zinsgünstige Kredite, Bürgschaften und Zuschüsse) einplanbar, dabei gilt es aber, wichtige Punkte zu beachten:
es gibt für die meisten Förderprogramme keinen Rechtsanspruch auf Förderung,
Anträge müssen vor der Gründung gestellt werden (Vorbeginnklausel), bis zur Auszahlung kann es bis zu einigen Monaten dauern
grundsätzlich wird nur die Erstgründung eines Unternehmens gefördert,
die beantragten Mittel sind zweckgebunden und
es gilt das Hausbankverfahren.
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\"Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so
stimmen auch die Worte nicht, und stimmen
die Worte nicht, so kommen auch die Werke
nicht zustande.\"
Konfuzius
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Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der den Darlehensgeber verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag oder eine Sache dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den Betrag oder die Sache nach einer bestimmten Zeit zurückzuzahlen oder zurückzugeben.
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