Nutzung öffentlicher Förderprogramme bei Existenzgründungen:
Auzuüge aus Quelle: http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1309

Unter bestimmten Voraus­setzungen sind auch öffent­liche Förder­mittel (wie zinsgüns­tige Kre­dite, Bürg­schaften und Zu­schüsse) ein­plan­bar, dabei gilt es aber, wichtige Punkte zu beachten:

es gibt für die meisten Förderprogramme keinen Rechts­anspruch auf För­derung,
Anträge müssen vor der Grün­dung gestellt werden (Vorbeginnklausel), bis zur Auszahlung kann es bis zu einigen Monaten dauern
grundsätzlich wird nur die Erstgründung eines Unternehmens gefördert,
die beantragten Mittel sind zweckgebunden und
es gilt das Hausbankverfahren.


 

 

 

\"Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so
stimmen auch die Worte nicht, und stimmen
die Worte nicht, so kommen auch die Werke
nicht zustande.\"

Konfuzius





Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der den Darlehensgeber verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag oder eine Sache dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den Betrag oder die Sache nach einer bestimmten Zeit zurückzuzahlen oder zurückzugeben.



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